Gießener Arbeitsgericht verdoppelt
Zum 1. Januar 2012 hat das Arbeitsgericht Gießen die früheren Arbeitsgerichte in Wetzlar und Marburg aufgenommen. Der Staatssekretär im Hessischen Justizministerium, Dr. Rudolf Kriszeleit, besuchte am Donnerstag das Gießener Arbeitsgericht am neuen Standort im Aulweg 45.
Der Umzug wurde erforderlich, da die bisherigen Diensträume des Arbeitsgerichtes in Gießen zur Aufnahme der Arbeitsgerichte Marburg und Wetzlar, die im Rahmen des Projektes „Konsolidierung und Kompensation" zum 31. Dezember 2011 geschlossen wurden, nicht ausreichten.
Von ursprünglich sechs Kammern ist das Arbeitsgericht Gießen auf nunmehr zwölf Kammern angewachsen, denen derzeit elf Richterinnen und Richter vorsitzen. Zudem arbeiten am Arbeitsgericht jetzt 22 Angestellte, vier Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und zwei Auszubildende. Den Kammern des Gerichtes gehören neben den hauptberuflichen Vorsitzenden ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber an, die nach den Regelungen des Arbeitsgerichtsgesetzes in ihr Amt berufen werden. Dem Arbeitsgericht Gießen sind derzeit 270 ehrenamtliche Richterinnen und Richter zugewiesen, die kraft Präsidiumsbeschlusses einzelnen Kammern angehören und die nach einem festen Turnus zu den streitigen Kammerverhandlungen geladen werden.
Mit der Aufnahme der Arbeitsgerichte Marburg und Wetzlar am Standort in Gießen erstreckt sich die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Gießen auf nunmehr 116 Gemeinden bzw. gemeindefreie Gebiete und deckt damit etwa 30 Prozent der geografischen Landesfläche ab.
Die Termine zu den mündlichen Verhandlungen am Arbeitsgericht Gießen finden im 3. Obergeschoss des Gebäudes im Aulweg 45 statt. Dort befinden sich fünf Sitzungssäle und auch die Rechtsantragstelle des Gerichtes, wo rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger montags bis freitags in der Zeit von 8.30 bis 12.00 Uhr ihre Klagen aufnehmen lassen können. Im 4. und in Teilen des 5. Obergeschosses des Gebäudes befinden sich die Dienstzimmer der Angestellten, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und Richterinnen und Richter. Die Gerichtsleitung und die Verwaltungsabteilung sind ebenfalls im 5. Obergeschoss beheimatet. Der eigentliche Umzug aller drei Gerichtsstandorte in das neue Gebäude, der von langer Hand vorbereitet worden war, hat in der 4. Kalenderwoche stattgefunden. „ Ich bin sehr zufrieden, wie der Umzug von statten ging", berichtet die Direktorin des Gerichts, Manuela George. „Der Umzug hatte viele logistische Herausforderungen mit sich gebracht. Dem großen Engagement der Bediensteten aller Standorte ist es zu verdanken, dass der Gerichtsbetrieb lediglich für eine Woche eingestellt werden musste. In dieser Zeit sind nicht nur Möbel von drei aufgelösten Arbeitsgerichtsstandorten sukzessive in das neue Gebäude gebracht worden, sondern auch 22.674 Verfahrensakten und viele laufenden Meter an Urteilen und Beschlüssen, die 30 Jahre zu archivieren sind, mit uns umgezogen. Dank der tatkräftigen Mithilfe aller konnte die geordnete Aufnahme des Gerichtsbetriebes im Sinne der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger bereits am 30. Januar wieder gewährleistet und an diesem Tag schon über den Erlass einer einstweiligen Verfügung wieder mündlich verhandelt werden. Das Arbeitsgericht Gießen ist voll funktionsfähig." Justizstaatssekretär Dr. Rudolf Kriszeleit betonte, Gerichte würden nicht unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten betrieben. Dazu seien Recht und Gerechtigkeit in
unserer Gesellschaft ein zu hohes Gut. Aber die Rechtsprechung müsse zu möglichst günstigen Kosten erfolgen. Sie werde schließlich vom Geld der Bürger bezahlt. Dr. Rudolf Kriszeleit: „Die Hessen haben in einer Volksabstimmung für eine Schuldenbremse votiert. Sie haben der Politik aufgegeben, nicht länger mehr Geld auszugeben, als eingenommen wird. Wir sehen darin einen Auftrag, alle Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. Und wir sind sicher, dass auch die überwiegende Mehrheit der Bürger wünscht, dass mit Steuergeld effizient und sparsam umgegangen wird. Wir sind überzeugt, dass die überwiegende Mehrheit der Bürger diese Entscheidungen billigt."
Zu den Einsparungen durch die Zusammenlegung der ehemaligen Arbeitsgerichte in Marburg und Wetzlar mit dem Arbeitsgericht in Gießen erläuterte Staatssekretär Dr. Kriszeleit: „Die Kaltmiete an den bisherigen drei Standorten betrug jährlich 144.000 Euro. Sie beträgt am neuen Standort 151.000 Euro. Durch die Konzentration an nur noch einem Standort werden jedoch über 50.000 Euro Netzanbindungskosten eingespart. Während die bisherigen Häuser durch hohe Energieverbräuche auffielen, ist das neue Gebäude hervorragend gedämmt, erhebliche Einsparungen bei den Betriebsnebenkosten werden erwartet. Dazu bleiben dem Land 232.000 Euro Sanierungskosten für den Parkplatz in Marburg erspart." Des Weiteren komme es durch die Zusammenlegung dreier Gerichte zu einem größeren Gericht natürlich zu Personaleinsparungen, insbesondere in der Verwaltung. Der Staatssekretär: „Diese Einsparungen werden im richterlichen Bereich, beispielsweise dem Wegfall von Direktorenaufgaben in 2 Gerichten, der Rechtsprechung zugutekommen; die Rechtsprechung wird gestärkt, wovon die Bürger zusätzlich profitieren werden. Im nichtrichterlichen Bereich werden die Synergien über Fluktuationen abgeschöpft, davon profitiert der Steuerzahler unmittelbar." Im neuen Haus des Arbeitsgerichtes im Aulweg 45 ist im Erdgeschoß das M@us-Medienzentrum Mieter, in der ersten und zweiten Etage des Hauses ist noch Baustelle. Dort wird demnächst das Hessische Immobilienmanagement einziehen.
Von meinJournal














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