Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und der Frohberg Media GmbH

Gegenstand der Frohberg Media GmbH – nachstehend „Gesellschaft“ genannt – ist es, für Unternehmen, kommunale Einrichtungen und sonstige Partner – nachstehend „Anbieter“ genannt – einen Internet-Marktplatz (Portal) zu betreiben, in dem diese in einem gemeinsamen Marktauftritt Informationen, Waren und Dienstleistungen auf elektronischem Wege anbieten; insbesondere z.B. Erstellung einer Homepage, deren Verlinkung, Einrichtung eines Internet-Shops. Soweit Waren und Dienstleistungen über den Internet- Marktplatz angeboten werden, kommen etwaige Verträge ausschließlich zwischen Anbieter der Waren oder Dienstleistungen und dem jeweiligen Kunden zustande.



§ 1 – Geltung und Änderungen der Geschäftsbedingungen

(1) Geltung

Für die Geschäftsbeziehung gelten ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), und zwar in der jeweils gültigen Fassung. Die Geschäftsbedingungen stehen bei der Gesellschaft zur Verfügung und werden auf Wunsch ausgehändigt.

(2) Änderungen

Die Gesellschaft ist jederzeit berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zusätzliche Bedingungen einzuführen. Sie wird den Anbieter hierauf unmittelbar hinweisen. Ist der Hinweis erfolgt, so gilt die Änderung oder Einführung als genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht binnen eines Monats schriftlich widerspricht. Die Gesellschaft wird dann die geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die zusätzlich eingefügten Bedingungen der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen. Die Gesellschaft wird den Anbieter bei der Bekanntgabe der Änderung bzw. Einführung auf diese Folgen besonders hinweisen. Die Frist ist gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe abgesandt worden ist.


§ 2 – Leistungsumfang

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, welche Bestandteil der jeweiligen einzelvertraglichen Vereinbarungen (Anmeldung, Vertrag) ist.

(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, die in der Leistungsbeschreibung angeführten Leistungen zu ändern, insbesondere z.B. auch technische Gegebenheiten anzupassen.

(3) Soweit die Gesellschaft unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit – mit Vorankündigung – eingestellt bzw. für die Zukunft gegen Entgelt weiter angeboten werden. Dem Anbieter steht insoweit kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch zu.

(4) Störungen ihrer technischen Einrichtungen wird die Gesellschaft im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der üblichen Geschäftszeiten beseitigen.


§ 3 – Entgelte und Zahlungsbedingungen

(1) Entgelt-Berechtigung

Die Gesellschaft ist berechtigt, für ihre Leistungen Entgelte vom Anbieter zu verlangen. Dies gilt auch für Leistungen, die zusätzlich zu einer üblichen Grundleistung im Auftrag oder nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag im Interesse des Anbieters erbracht oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung mit ihm erforderlich werden.

(2) Festsetzung und Ausweis der Entgelte

Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die Entgelte von der Gesellschaft nach gemäß § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches nachprüfbarem billigen Ermessen festgelegt und geändert. Für typische, regelmäßig vorkommende Leistungen gelten die in der Allgemeinen Leistungs- und Preisübersicht ausgewiesenen Entgelte, und zwar die der jeweils geltenden Fassung. Für dort nicht aufgeführte Leistungen, die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, werden angemessene Entgelte gemäß Satz 1 berechnet. Der Anbieter kann die Vorlage einer Abrechnung verlangen. Werden wesentliche Entgelte erhöht, kann der Kunde die davon betroffene Geschäftsbeziehung innerhalb eines Monats seit Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung kündigen. Im Falle der Kündigung wird die Erhöhung nicht wirksam. Alle Leitungs- und Kommunikationskosten gehen zu Lasten des Anbieters. Zu diesen Kosten zählen alle diejenigen Gebühren, die ein Dritter für die Kommunikationsverbindung zwischen Anbieter und Gesellschaft in Rechnung stellt. Beanstandet der Anbieter, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Personen, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so hat er dieses nachzuweisen.

(3) Zahlungsbedingungen

Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, fällig und jeweils bis 10ten eines Monats an die Gesellschaft zu zahlen. Fällt die Bereitstellung in den Lauf eines Monats, so hat eine anteilige Bezahlung zu erfolgen. Sonstige Entgelte für von Kunden in Auftrag gegebene Arbeiten werden bei Fertigstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Werden bestellte Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar bei jeweiliger (Teil-)Lieferung fällig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder fordert er von der Gesellschaft hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlags-Zahlungen zu leisten (soweit nichts anderes vereinbart ist: nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und bei Ablieferung der Restarbeiten). Soweit Rechnungen zu erteilen sind, werden diese in postalischer Form oder per E-Mail zugestellt. Bei Zustellung per E-Mail wird vereinbart, dass diese 14 Tage nach Absendung als zugegangen gilt.


§ 4 – Zahlungsverzug

(1) Kommt der Anbieter mit einer seiner Zahlungen ganz oder zu einem wesentlichen Teil in Verzug, ist die Gesellschaft berechtigt, den Internetzugang zu sperren bzw. bei Einträgen auf dem Marktplatz den Eintrag zu löschen.

(2) Die Gesellschaft ist weitergehend im Falle eines Zahlungsverzuges berechtigt, die fristlose Kündigung der Geschäftsbeziehung auszusprechen.

(3) Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt der Gesellschaft ausdrücklich vorbehalten. Der Anbieter hat z.B. auch Kosten aus der Nichteinlösung einer Lastschrift u.ä. zu tragen.


§ 5 – Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Anbieter darf Forderungen gegen die Gesellschaft nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(2) Dem Anbieter steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen etwaiger Gegenansprüche aus dieser Geschäftsbeziehung zu.


§ 6 – Geheimhaltung – Datenschutz

(1) Grundsätzlich gelten alle der Gesellschaft im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung unterbreiteten oder bekannt gewordenen Daten, Informationen und dergleichen als nicht vertraulich. Ausnahmen sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.

(2) Der Anbieter wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz und § 3 Teledienstedatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass seine Daten gespeichert und an Dritte weitergeleitet werden. Der Anbieter willigt entsprechend den vorgenannten Bestimmungen sowie im Rahmen sonstiger nationaler und internationaler Vorschriften zum Datenschutz in die Datenverarbeitung und Weiterleitung von Daten durch die Gesellschaft an Dritte ein.

(3) Die Gesellschaft trägt dafür Sorge, dass alle Personen, die sich bei der Gesellschaft oder bei von ihr eingeschalteten Dienstleistern mit den Daten in irgendeiner Form beschäftigen, die aktuellen datenschutz- und telekommunikationsrechtlichen Vorschriften beachten.

(4) Der Anbieter ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste der Gesellschaft Daten oder Informationen zu beschaffen, die nicht für ihn bzw. den Dritten bestimmt sind.


§ 7 – Verantwortlichkeit

Für Inhalte des Internet-Marktplatzes Die Verantwortlichkeit für Inhalte des Marktplatzes (Portals) richtet sich nach den Bestimmungen des § 5 des Teledienstegesetzes (TDG). Danach sind Diensteanbieter für eigene Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Für fremde Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten, sind sie jedoch nur dann verantwortlich, wenn sie von diesen Inhalten Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermitteln, sind sie nicht verantwortlich. Dabei gilt eine automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte auf Grund Nutzerabfrage als Zugangsvermittlung.


§ 8 – Pflichten und Haftung

Von Anbieter und Gesellschaft
Pflichten und Haftung der Gesellschaft


(1) Grundsatz: Die Gesellschaft führt die Aufträge des Anbieters mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus.

(2) Haftung für Verschulden: Die Gesellschaft haftet für eigenes Verschulden sowie das Verschulden von Personen, derer sie sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtung gegenüber dem Anbieter bedient, soweit nicht in den folgenden Absätzen oder einzelvertraglich ein Haftungsausschluss oder Haftungsbeschränkungen vereinbart sind. Eine Haftung wegen einfacher (leichter) Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Haftet die Gesellschaft und ist ein Schaden nicht ausschließlich von der Gesellschaft verursacht oder verschuldet, so richtet sich die Verpflichtung zum Schadensersatz nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, § 254 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

(3) Haftung für Dritte: Die Gesellschaft darf Aufträge bei Fehlen einer gegenteiligen Weisung ganz oder teilweise auf Dritte zur selbständigen Erledigung übertragen, soweit dies unter Berücksichtigung der Art des Auftrages und der Interessen von Gesellschaft und Anbieter erforderlich erscheint. In diesen Fällen beschränken sich die Verpflichtung und Haftung der Gesellschaft auf die Weiterleitung des Auftrages einschließlich sorgfältiger Auswahl und Unterweisung des Dritten. Auch insoweit ist eine Haftung wegen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Haftung bei höherer Gewalt Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs (z.B. Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt (z.B. von Kriegs und Naturereignissen) sowie infolge von sonstigen, von ihr nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich des jeweiligen Leistungsproviders, Störungen im Risikobereich anderer Netzprovider, Verkehrsstörung etc.) verursacht sind oder die durch Verfügungen von hoher Hand des In und Auslands eintreten.

(5) Haftungsausschluss und -beschränkungen
a) Die Gesellschaft haftet nicht für die über den Zugang übermittelten Informationen, und zwar insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität; sie haftet nicht dafür, dass die übermittelten Informationen frei von Rechten Dritter sind oder der Absender im Rahmen der Übermittlung gegen geltende Gesetze oder sonstige Normen verstoßen hat. Sie haftet auch nicht dafür, dass die Informationen für den beabsichtigten Zweck des Kunden tauglich sind.
b) Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für schadensverursachende Ereignisse, die im Bereich des jeweiligen Leistungsproviders auftreten.
c) Die Gesellschaft haftet nicht für den vorübergehenden Ausfall des Systems oder von Teilen des Systems.
d) Die Gesellschaft ist bemüht, alle Dateien virenfrei zu halten, sie haftet aber nicht für etwaige dennoch übertragene Computerviren und auch nicht für etwaige daraus entstandene Schäden.
e) Die von der Gesellschaft im Wege der nicht ausschließlichen Lizenz zur Verfügung gestellte Software dient nur zur Nutzung in unveränderter Form auf dem Computer des Anbieters. Die Gesellschaft haftet nicht für Fehler dieser Software und nicht für Schäden, die aus ihrer Nutzung entstehen, es sei denn dass solche Schäden von der Gesellschaft vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Diese Regelung gilt für alle Schäden, insbesondere Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, unrichtig gewordene Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung des Marktplatzes (Portals) entstehen können.
f ) Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist bei Schäden, die
- durch die Inanspruchnahme von Diensten der Gesellschaft;
- durch die Übermittlung und Speicherung von Daten von der Gesellschaft;
- durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten von der Gesellschaft;
- durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens der Gesellschaft; oder
- deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die Gesellschaft nicht erfolgt ist; die Haftung der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal jedoch auf den 2-fachen Betrag des vereinbarten, monatlichen Entgeltes beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
g) Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.


Pflichten und Haftung des Anbieters

(1) Grundsatz

Den Anbieter treffen seinerseits besondere Mitwirkungs- und sonstige Sorgfaltspflichten, insbesondere folgende Pflichten:
a) Der Gesellschaft sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen alle für die Geschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen.
b) Aufträge und Weisungen jeder Art müssen den Inhalt des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Abänderungen und Bestätigungen müssen als solche gekennzeichnet sein.
c) Bei telefonischen, telegrafischen, drahtlosen oder auf entsprechenden anderen technischen Wegen erteilten Aufträgen oder Weisungen hat der Anbieter dafür zu sorgen, dass sich keine Übermittlungsfehler, Missverständnisse, Missbräuche und Irrtümer ergeben. d) Der Anbieter hat auf etwaige Termine hinzuweisen.
e) Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit u.ä. von der Gesellschaft erbrachter Leistungen müssen unverzüglich durch den Anbieter erhoben werden.

(2) Besondere Pflichten

Der Anbieter ist verpflichtet, die Dienste der Gesellschaft sachgerecht zu nutzen. Insbesondere treffen den Anbieter folgende Pflichten:
a) dafür zu sorgen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
b) dafür zu sorgen, dass keine Fehler (z.B.Viren) eingeschleust werden;
c) die Zugriffsmöglichkeit auf die Dienste der Gesellschaft nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
d) die Dienste der Gesellschaft nicht zur Verbreitung von pornographischen, radikalen politischen oder radikalen religiösen Materialien oder in sonstiger unzulässiger Weise zu nutzen; insbesondere keine verletzenden, verleumderischen, beleidigenden, bedrohenden, obszönen, rassistischen oder in sonstiger Weise gesetzwidrigen Äußerungen zu verbreiten, selbst vorzuhalten oder auf derartige Inhalte zu verlinken; entsprechendes gilt für Glücksspiele;
e) alle gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere auch wettbewerbsrechtliche und datenschutz- rechtliche – zu beachten, die bei der Nutzung der Dienste der Gesellschaft von Bedeutung sind;
f) anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls Grund zu der Annahme besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben, seinen Zugang benutzen oder missbräuchlich verwenden;
g) Soweit es sich bei dem Anbieter um einen Konkurrenten oder Wettbewerber der Gesellschaft handelt, verpflichtet sich der Wettbewerber / Konkurrent, das Portal der Gesellschaft nicht für kommerzielle eigene Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, zu missbrauchen. Der Wettbewerber / Konkurrent verpflichtet sich, über das Portal der Gesellschaft nicht mit Kunden der Gesellschaft in kommerzieller oder geschäftlicher Weise in Kontakt zu treten;

(1) der Gesellschaft erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und in angemessenem Rahmen alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen und die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. Die Störungsmitteilung ist an die für den Anbieter zuständige Hotline zu richten.

(2) Sonstiges
a) Die über die Gesellschaft angebotenen Dienste sind urheberrechtlich oder durch andere Schutzgesetze geschützt. Darüber hinaus kann ein markenrechtlicher Schutz gegeben sein. Ihre Nutzung unterliegt den geltenden Urheberrechts- und anderen Schutzgesetzen. Die Inhalte sind in allen möglichen aktuellen oder zukünftigen Erscheinungsformen geschützt. Die Gesellschaft hat das Urheberrecht an der Auswahl, Koordinierung, Anordnung und Erweiterung dieser Inhalte. Der Anbieter ist verpflichtet, dieses Recht nicht zu verletzen. Wenn im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, hat der Anbieter das Recht, eine angemessene Anzahl von Kopien von Teilen der Inhalte zu erstellen, vorausgesetzt, dass diese Kopien ausschließlich zum persönlichen Gebrauch erstellt und genutzt werden, und dass der Anbieter sicherstellt, dass alle Hinweise in den Inhalten auf die Schutzrechte in unveränderter Form bestehen bleiben.
b) Die vom Anbieter vorgenommene Einspeisung von Daten hat unter Beachtung der Schutzrechte Dritter und der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Jeder geschützte und vom Anbieter verbreitete Inhalt hat unbeschadet etwaiger sonstiger gesetzlich erforderlicher Angaben einen Hinweis auf das Schutzrecht zu enthalten, dem er unterliegt, wie z.B. „Inhaber des Urheberrechts ist (Name des Urhebers)“;„Nutzung mit Erlaubnis von (Name des Urhebers)“.

(3) Haftung bei Pflichtverletzungen Schäden und Nachteile aus einer schuldhaften Verletzung von Mitwirkungs- und allen sonstigen Sorgfaltspflichten gehen zu Lasten des Anbieters; dieses gilt insbesondere bei Verletzung einer der vorstehend unter (1) und (2) aufgeführten Pflichten. Der Anbieter stellt die Gesellschaft von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der vorgenannten Pflichten, wegen Verletzung von Rechten Dritter oder sonstigem gesetz- oder vertragswidrigem Verhalten resultieren können. Der Anbieter hat der Gesellschaft auch einen etwaigen aus der Pflichtverletzung resultierenden zusätzlichen personellen und sachlichen Aufwand zu erstatten. Bei schuldhafter Mitverursachung des Schadens durch die Gesellschaft richtet sich die Haftung nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, § 254 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

(4) Recht zur fristlosen Kündigung durch die Gesellschaft: Bei einem Verstoß gegen eine der in § 7 Absatz 2 a) bis d) genannten Pflichten ist die Gesellschaft zudem ohne weiteres sofort, in Fällen sonstiger Pflichtverletzung nach vorheriger Abmahn-ung, berechtigt, den Zugang zu ihren Dienstleistungen zu sperren und die Geschäftsverbindung fristlos zu kündigen.


§ 9 – Sonstige Vereinbarungen

(1) Weitergeltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Auch nach Ende der Geschäftsverbindung gelten für die Abwicklung und in dem Abwicklungsverhältnis entsprechenden Umfange die Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter.

(2) Deutsches Recht

Auf die Geschäftsbeziehung findet vorbehaltlich der in Art. 29 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelten Ausnahmen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(3) Erfüllungsort

Erfüllungsort für den Anbieter und die Gesellschaft ist der Sitz der Gesellschaft.

(4) Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Geschäftsverbindung ist der Sitz der Gesellschaft.

§ 10 – Schlussbestimmungen

(1) Schriftform

Vertragsänderungen oder -ergänzungen sind nur in schriftlicher Form wirksam. Als Schriftform gilt auch die Versendung einer E-Mail.

(2) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dann eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.


Stand: 19.01.2006 Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und der Frohberg Media GmbH

Gegenstand der Frohberg Media GmbH – nachstehend „Gesellschaft“ genannt – ist es, für Unternehmen, kommunale Einrichtungen und sonstige Partner – nachstehend „Anbieter“ genannt – einen Internet-Marktplatz (Portal) zu betreiben, in dem diese in einem gemeinsamen Marktauftritt Informationen, Waren und Dienstleistungen auf elektronischem Wege anbieten; insbesondere z.B. Erstellung einer Homepage, deren Verlinkung, Einrichtung eines Internet-Shops. Soweit Waren und Dienstleistungen über den Internet- Marktplatz angeboten werden, kommen etwaige Verträge ausschließlich zwischen Anbieter der Waren oder Dienstleistungen und dem jeweiligen Kunden zustande.



§ 1 – Geltung und Änderungen der Geschäftsbedingungen

(1) Geltung

Für die Geschäftsbeziehung gelten ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), und zwar in der jeweils gültigen Fassung. Die Geschäftsbedingungen stehen bei der Gesellschaft zur Verfügung und werden auf Wunsch ausgehändigt.

(2) Änderungen

Die Gesellschaft ist jederzeit berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zusätzliche Bedingungen einzuführen. Sie wird den Anbieter hierauf unmittelbar hinweisen. Ist der Hinweis erfolgt, so gilt die Änderung oder Einführung als genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht binnen eines Monats schriftlich widerspricht. Die Gesellschaft wird dann die geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die zusätzlich eingefügten Bedingungen der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen. Die Gesellschaft wird den Anbieter bei der Bekanntgabe der Änderung bzw. Einführung auf diese Folgen besonders hinweisen. Die Frist ist gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe abgesandt worden ist.


§ 2 – Leistungsumfang

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, welche Bestandteil der jeweiligen einzelvertraglichen Vereinbarungen (Anmeldung, Vertrag) ist.

(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, die in der Leistungsbeschreibung angeführten Leistungen zu ändern, insbesondere z.B. auch technische Gegebenheiten anzupassen.

(3) Soweit die Gesellschaft unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit – mit Vorankündigung – eingestellt bzw. für die Zukunft gegen Entgelt weiter angeboten werden. Dem Anbieter steht insoweit kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch zu.

(4) Störungen ihrer technischen Einrichtungen wird die Gesellschaft im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der üblichen Geschäftszeiten beseitigen.


§ 3 – Entgelte und Zahlungsbedingungen

(1) Entgelt-Berechtigung

Die Gesellschaft ist berechtigt, für ihre Leistungen Entgelte vom Anbieter zu verlangen. Dies gilt auch für Leistungen, die zusätzlich zu einer üblichen Grundleistung im Auftrag oder nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag im Interesse des Anbieters erbracht oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung mit ihm erforderlich werden.

(2) Festsetzung und Ausweis der Entgelte

Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die Entgelte von der Gesellschaft nach gemäß § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches nachprüfbarem billigen Ermessen festgelegt und geändert. Für typische, regelmäßig vorkommende Leistungen gelten die in der Allgemeinen Leistungs- und Preisübersicht ausgewiesenen Entgelte, und zwar die der jeweils geltenden Fassung. Für dort nicht aufgeführte Leistungen, die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, werden angemessene Entgelte gemäß Satz 1 berechnet. Der Anbieter kann die Vorlage einer Abrechnung verlangen. Werden wesentliche Entgelte erhöht, kann der Kunde die davon betroffene Geschäftsbeziehung innerhalb eines Monats seit Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung kündigen. Im Falle der Kündigung wird die Erhöhung nicht wirksam. Alle Leitungs- und Kommunikationskosten gehen zu Lasten des Anbieters. Zu diesen Kosten zählen alle diejenigen Gebühren, die ein Dritter für die Kommunikationsverbindung zwischen Anbieter und Gesellschaft in Rechnung stellt. Beanstandet der Anbieter, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Personen, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so hat er dieses nachzuweisen.

(3) Zahlungsbedingungen

Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, fällig und jeweils bis 10ten eines Monats an die Gesellschaft zu zahlen. Fällt die Bereitstellung in den Lauf eines Monats, so hat eine anteilige Bezahlung zu erfolgen. Sonstige Entgelte für von Kunden in Auftrag gegebene Arbeiten werden bei Fertigstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Werden bestellte Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar bei jeweiliger (Teil-)Lieferung fällig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder fordert er von der Gesellschaft hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlags-Zahlungen zu leisten (soweit nichts anderes vereinbart ist: nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und bei Ablieferung der Restarbeiten). Soweit Rechnungen zu erteilen sind, werden diese in postalischer Form oder per E-Mail zugestellt. Bei Zustellung per E-Mail wird vereinbart, dass diese 14 Tage nach Absendung als zugegangen gilt.


§ 4 – Zahlungsverzug

(1) Kommt der Anbieter mit einer seiner Zahlungen ganz oder zu einem wesentlichen Teil in Verzug, ist die Gesellschaft berechtigt, den Internetzugang zu sperren bzw. bei Einträgen auf dem Marktplatz den Eintrag zu löschen.

(2) Die Gesellschaft ist weitergehend im Falle eines Zahlungsverzuges berechtigt, die fristlose Kündigung der Geschäftsbeziehung auszusprechen.

(3) Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt der Gesellschaft ausdrücklich vorbehalten. Der Anbieter hat z.B. auch Kosten aus der Nichteinlösung einer Lastschrift u.ä. zu tragen.


§ 5 – Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Anbieter darf Forderungen gegen die Gesellschaft nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(2) Dem Anbieter steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen etwaiger Gegenansprüche aus dieser Geschäftsbeziehung zu.


§ 6 – Geheimhaltung – Datenschutz

(1) Grundsätzlich gelten alle der Gesellschaft im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung unterbreiteten oder bekannt gewordenen Daten, Informationen und dergleichen als nicht vertraulich. Ausnahmen sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.

(2) Der Anbieter wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz und § 3 Teledienstedatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass seine Daten gespeichert und an Dritte weitergeleitet werden. Der Anbieter willigt entsprechend den vorgenannten Bestimmungen sowie im Rahmen sonstiger nationaler und internationaler Vorschriften zum Datenschutz in die Datenverarbeitung und Weiterleitung von Daten durch die Gesellschaft an Dritte ein.

(3) Die Gesellschaft trägt dafür Sorge, dass alle Personen, die sich bei der Gesellschaft oder bei von ihr eingeschalteten Dienstleistern mit den Daten in irgendeiner Form beschäftigen, die aktuellen datenschutz- und telekommunikationsrechtlichen Vorschriften beachten.

(4) Der Anbieter ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste der Gesellschaft Daten oder Informationen zu beschaffen, die nicht für ihn bzw. den Dritten bestimmt sind.


§ 7 – Verantwortlichkeit

Für Inhalte des Internet-Marktplatzes Die Verantwortlichkeit für Inhalte des Marktplatzes (Portals) richtet sich nach den Bestimmungen des § 5 des Teledienstegesetzes (TDG). Danach sind Diensteanbieter für eigene Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Für fremde Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten, sind sie jedoch nur dann verantwortlich, wenn sie von diesen Inhalten Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermitteln, sind sie nicht verantwortlich. Dabei gilt eine automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte auf Grund Nutzerabfrage als Zugangsvermittlung.


§ 8 – Pflichten und Haftung

Von Anbieter und Gesellschaft
Pflichten und Haftung der Gesellschaft


(1) Grundsatz: Die Gesellschaft führt die Aufträge des Anbieters mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus.

(2) Haftung für Verschulden: Die Gesellschaft haftet für eigenes Verschulden sowie das Verschulden von Personen, derer sie sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtung gegenüber dem Anbieter bedient, soweit nicht in den folgenden Absätzen oder einzelvertraglich ein Haftungsausschluss oder Haftungsbeschränkungen vereinbart sind. Eine Haftung wegen einfacher (leichter) Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Haftet die Gesellschaft und ist ein Schaden nicht ausschließlich von der Gesellschaft verursacht oder verschuldet, so richtet sich die Verpflichtung zum Schadensersatz nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, § 254 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

(3) Haftung für Dritte: Die Gesellschaft darf Aufträge bei Fehlen einer gegenteiligen Weisung ganz oder teilweise auf Dritte zur selbständigen Erledigung übertragen, soweit dies unter Berücksichtigung der Art des Auftrages und der Interessen von Gesellschaft und Anbieter erforderlich erscheint. In diesen Fällen beschränken sich die Verpflichtung und Haftung der Gesellschaft auf die Weiterleitung des Auftrages einschließlich sorgfältiger Auswahl und Unterweisung des Dritten. Auch insoweit ist eine Haftung wegen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Haftung bei höherer Gewalt Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs (z.B. Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt (z.B. von Kriegs und Naturereignissen) sowie infolge von sonstigen, von ihr nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich des jeweiligen Leistungsproviders, Störungen im Risikobereich anderer Netzprovider, Verkehrsstörung etc.) verursacht sind oder die durch Verfügungen von hoher Hand des In und Auslands eintreten.

(5) Haftungsausschluss und -beschränkungen
a) Die Gesellschaft haftet nicht für die über den Zugang übermittelten Informationen, und zwar insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität; sie haftet nicht dafür, dass die übermittelten Informationen frei von Rechten Dritter sind oder der Absender im Rahmen der Übermittlung gegen geltende Gesetze oder sonstige Normen verstoßen hat. Sie haftet auch nicht dafür, dass die Informationen für den beabsichtigten Zweck des Kunden tauglich sind.
b) Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für schadensverursachende Ereignisse, die im Bereich des jeweiligen Leistungsproviders auftreten.
c) Die Gesellschaft haftet nicht für den vorübergehenden Ausfall des Systems oder von Teilen des Systems.
d) Die Gesellschaft ist bemüht, alle Dateien virenfrei zu halten, sie haftet aber nicht für etwaige dennoch übertragene Computerviren und auch nicht für etwaige daraus entstandene Schäden.
e) Die von der Gesellschaft im Wege der nicht ausschließlichen Lizenz zur Verfügung gestellte Software dient nur zur Nutzung in unveränderter Form auf dem Computer des Anbieters. Die Gesellschaft haftet nicht für Fehler dieser Software und nicht für Schäden, die aus ihrer Nutzung entstehen, es sei denn dass solche Schäden von der Gesellschaft vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Diese Regelung gilt für alle Schäden, insbesondere Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, unrichtig gewordene Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung des Marktplatzes (Portals) entstehen können.
f ) Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist bei Schäden, die
- durch die Inanspruchnahme von Diensten der Gesellschaft;
- durch die Übermittlung und Speicherung von Daten von der Gesellschaft;
- durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten von der Gesellschaft;
- durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens der Gesellschaft; oder
- deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die Gesellschaft nicht erfolgt ist; die Haftung der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal jedoch auf den 2-fachen Betrag des vereinbarten, monatlichen Entgeltes beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
g) Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.


Pflichten und Haftung des Anbieters

(1) Grundsatz

Den Anbieter treffen seinerseits besondere Mitwirkungs- und sonstige Sorgfaltspflichten, insbesondere folgende Pflichten:
a) Der Gesellschaft sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen alle für die Geschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen.
b) Aufträge und Weisungen jeder Art müssen den Inhalt des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Abänderungen und Bestätigungen müssen als solche gekennzeichnet sein.
c) Bei telefonischen, telegrafischen, drahtlosen oder auf entsprechenden anderen technischen Wegen erteilten Aufträgen oder Weisungen hat der Anbieter dafür zu sorgen, dass sich keine Übermittlungsfehler, Missverständnisse, Missbräuche und Irrtümer ergeben. d) Der Anbieter hat auf etwaige Termine hinzuweisen.
e) Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit u.ä. von der Gesellschaft erbrachter Leistungen müssen unverzüglich durch den Anbieter erhoben werden.

(2) Besondere Pflichten

Der Anbieter ist verpflichtet, die Dienste der Gesellschaft sachgerecht zu nutzen. Insbesondere treffen den Anbieter folgende Pflichten:
a) dafür zu sorgen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
b) dafür zu sorgen, dass keine Fehler (z.B.Viren) eingeschleust werden;
c) die Zugriffsmöglichkeit auf die Dienste der Gesellschaft nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
d) die Dienste der Gesellschaft nicht zur Verbreitung von pornographischen, radikalen politischen oder radikalen religiösen Materialien oder in sonstiger unzulässiger Weise zu nutzen; insbesondere keine verletzenden, verleumderischen, beleidigenden, bedrohenden, obszönen, rassistischen oder in sonstiger Weise gesetzwidrigen Äußerungen zu verbreiten, selbst vorzuhalten oder auf derartige Inhalte zu verlinken; entsprechendes gilt für Glücksspiele;
e) alle gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere auch wettbewerbsrechtliche und datenschutz- rechtliche – zu beachten, die bei der Nutzung der Dienste der Gesellschaft von Bedeutung sind;
f) anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls Grund zu der Annahme besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben, seinen Zugang benutzen oder missbräuchlich verwenden;
g) Soweit es sich bei dem Anbieter um einen Konkurrenten oder Wettbewerber der Gesellschaft handelt, verpflichtet sich der Wettbewerber / Konkurrent, das Portal der Gesellschaft nicht für kommerzielle eigene Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, zu missbrauchen. Der Wettbewerber / Konkurrent verpflichtet sich, über das Portal der Gesellschaft nicht mit Kunden der Gesellschaft in kommerzieller oder geschäftlicher Weise in Kontakt zu treten;

(1) der Gesellschaft erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und in angemessenem Rahmen alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen und die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. Die Störungsmitteilung ist an die für den Anbieter zuständige Hotline zu richten.

(2) Sonstiges
a) Die über die Gesellschaft angebotenen Dienste sind urheberrechtlich oder durch andere Schutzgesetze geschützt. Darüber hinaus kann ein markenrechtlicher Schutz gegeben sein. Ihre Nutzung unterliegt den geltenden Urheberrechts- und anderen Schutzgesetzen. Die Inhalte sind in allen möglichen aktuellen oder zukünftigen Erscheinungsformen geschützt. Die Gesellschaft hat das Urheberrecht an der Auswahl, Koordinierung, Anordnung und Erweiterung dieser Inhalte. Der Anbieter ist verpflichtet, dieses Recht nicht zu verletzen. Wenn im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, hat der Anbieter das Recht, eine angemessene Anzahl von Kopien von Teilen der Inhalte zu erstellen, vorausgesetzt, dass diese Kopien ausschließlich zum persönlichen Gebrauch erstellt und genutzt werden, und dass der Anbieter sicherstellt, dass alle Hinweise in den Inhalten auf die Schutzrechte in unveränderter Form bestehen bleiben.
b) Die vom Anbieter vorgenommene Einspeisung von Daten hat unter Beachtung der Schutzrechte Dritter und der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Jeder geschützte und vom Anbieter verbreitete Inhalt hat unbeschadet etwaiger sonstiger gesetzlich erforderlicher Angaben einen Hinweis auf das Schutzrecht zu enthalten, dem er unterliegt, wie z.B. „Inhaber des Urheberrechts ist (Name des Urhebers)“;„Nutzung mit Erlaubnis von (Name des Urhebers)“.

(3) Haftung bei Pflichtverletzungen Schäden und Nachteile aus einer schuldhaften Verletzung von Mitwirkungs- und allen sonstigen Sorgfaltspflichten gehen zu Lasten des Anbieters; dieses gilt insbesondere bei Verletzung einer der vorstehend unter (1) und (2) aufgeführten Pflichten. Der Anbieter stellt die Gesellschaft von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der vorgenannten Pflichten, wegen Verletzung von Rechten Dritter oder sonstigem gesetz- oder vertragswidrigem Verhalten resultieren können. Der Anbieter hat der Gesellschaft auch einen etwaigen aus der Pflichtverletzung resultierenden zusätzlichen personellen und sachlichen Aufwand zu erstatten. Bei schuldhafter Mitverursachung des Schadens durch die Gesellschaft richtet sich die Haftung nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, § 254 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

(4) Recht zur fristlosen Kündigung durch die Gesellschaft: Bei einem Verstoß gegen eine der in § 7 Absatz 2 a) bis d) genannten Pflichten ist die Gesellschaft zudem ohne weiteres sofort, in Fällen sonstiger Pflichtverletzung nach vorheriger Abmahn-ung, berechtigt, den Zugang zu ihren Dienstleistungen zu sperren und die Geschäftsverbindung fristlos zu kündigen.


§ 9 – Sonstige Vereinbarungen

(1) Weitergeltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Auch nach Ende der Geschäftsverbindung gelten für die Abwicklung und in dem Abwicklungsverhältnis entsprechenden Umfange die Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter.

(2) Deutsches Recht

Auf die Geschäftsbeziehung findet vorbehaltlich der in Art. 29 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelten Ausnahmen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(3) Erfüllungsort

Erfüllungsort für den Anbieter und die Gesellschaft ist der Sitz der Gesellschaft.

(4) Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Geschäftsverbindung ist der Sitz der Gesellschaft.

§ 10 – Schlussbestimmungen

(1) Schriftform

Vertragsänderungen oder -ergänzungen sind nur in schriftlicher Form wirksam. Als Schriftform gilt auch die Versendung einer E-Mail.

(2) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dann eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.


Stand: 19.01.200