Rechtsformwechsel und Kapitalerhöhung sorgen für mehr Flexibilität
TVG setzt Richtungsweisende Veränderungen für die Zukunft um
Als „Meilenstein“ bezeichnet Vorstand Guido Heerstraß die vor wenigen Tagen umgesetzten Veränderungen in der Organisation des Handball-Bundesligisten TV Grosswallstadt. Die Gesellschafterversammlung beschloss den Wechsel der Rechtsform von einer Aktiengesellschaft (AG) in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
In dieser Sitzung wurde ebenfalls eine Kapitalerhöhung beschlossen, die mit der Aufnahme neuer Gesellschafter umgesetzt wird. Durch diese Entscheidung wurde zudem die Auflage der TOYOTA Handball-Bundesliga (HBL) erfüllt.Im Jahr 2001 sorgte man mit der Gründung einer Aktiengesellschaft für ein Novum in der Handball-Bundesliga, denn sowohl damals als auch heute gab es außer dem Traditionsverein keine eingetragene AG unter den Bundesligisten. Doch diese Rechtsform stellte sich mittlerweile als ungeeignet heraus. „Die Rechte und Pflichten, welche die Rechtsform der AG mit sich bringt, nahmen in den vergangenen Jahren immer größere Ausmaße an. Der überdimensionale Bürokratieaufwand, der für den TVG entstand, uferte immer weiter aus“, erläutert der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Georg Ballmann. Der seit 2010 amtierende Vorstand Guido Heerstraß ergänzt: „Die Erfahrung hat gezeigt, dass wir als AG zu starr und unflexibel sind. Der Aufwand ist schlichtweg zu groß und wir können die Vorteile einer AG nicht ausschöpfen. Ich bin nunmehr sehr zufrieden, dass wir neben dem Formwechsel auch die nötige Kapitalerhöhung umsetzen konnten. Ohne die Unterstützung von Persönlichkeiten aus der Region, denen der TVG sehr am Herzen gelegen ist, wäre dies aber nicht
möglich gewesen. Ich möchte mich bei den bisherigen Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat bedanken, die zu der erfolgreichen Umsetzung beigetragen haben“, so Heerstraß, der nun als Geschäftsführer die Geschicke der TV Grosswallstadt Handball GmbH leiten wird. Georg Ballmann ist sich sicher, dass durch die neue Gesellschafterstruktur sowie die flexiblere Gesellschaftsform nun auch neue Möglichkeiten und Chancen für den Traditionsverein ergeben. „Ich bin mittlerweile seit mehr als 15 Jahren mit dem TVG verbunden und denke, dass jetzt ein entscheidender Schritt nach vorne gemacht wurde. Klar ist jedoch auch, dass weitere folgen müssen“, sagt Ballmann. Veränderungen kommen nun einige auf die Mainfranken zu. Diese werden allerdings im Hintergrund ablaufen und das operative Geschäft nur wenig beeinflussen. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) regelt den Formwechsel von Rechtsträgern in den §§ 190 bis 304 und umfasst den Wechsel der Rechtsform eines Rechtsträgers unter Wahrung seiner rechtlichen Identität. So haben alle bestehenden Verträge mit Partnern und Lieferanten auch weiterhin ihre Gültigkeit.





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